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09/10/2024

Maria Hagemeyer : Erste deutsche Richterin 1924


Als Maria Hagemeyer im Oktober 1924 ihre Prüfung zur Gerichtsassessorin ablegte, gab es im deutschen Sprachgebrauch nicht mal das Wort „Richterin“. Sie wurde Richter genannt. Aber sie war die erste Frau in diesem Beruf in Deutschland.

Sie ließ sich von ihrem Weg, als Juristin zu arbeiten, nicht abbringen. Maria Hagemeyer stammte aus einer rheinischen Juristen- und Theologenfamilie in Bonn. Die Frau in Richterrobe galt Anfang des 20. Jahrhunderts noch als Unmöglichkeit. Ein Zitat eines Juristen in Leipzig 1921 „Es ist ihre seelische Eigenart, nach welcher sie Gefühleinflüssen unterworfen ist, welche ihre sachliche Auffassung beeinträchtigen.“ Diese Einstellung ist ihr oft begegnet.

Sie beginnt mit dem Jurastudium, weil der Richter unabhängig ist. Obwohl zu diesem Zeitpunkt konnte man mit dem Studium kein Staatsexamen ablegen, was einem Berufsverbot gleichkam. Helene Lange, Feministin in dieser Zeit in Berlin, riet ihr ab. 

Die Zeiten ändern sich, die Weimarer Verfassung läßt 1919 die Gleichberechtigung zu und damit auch den Abschluss. Maria Hagemeier ist dabei. 1922 kam die Zulassung zu den Ämtern der Rechtspflege und damit war der Beruf möglich. 

Wikipedia:. Nach dem Abitur schrieb sie sich 1916 an der Bonner Universität für Jura ein und begann drei Jahre später mit ihrer Doktorarbeit. Sie bestand ihr zweites Staatsexamen im Oktober 1924, arbeitete anschließend als Hilfsarbeiterin im preußischen Justizministerium und wurde am 16. Mai 1927 als erste Frau in Preußen zur Gerichtsrätin und dann 1928 zur beamteten Land- und Amtsrichterin in Bonn ernannt. Sie wurde damit die erste deutsche Richterin. Sie verhandelt am Amtsgericht Bonn Familienstreitigkeiten. Selbst eine Familie zu gründen, kommt nicht in Frage: Für Frauen im Öffentlichen Dienst gibt es eine Zölibatsklausel: Wer heiratet, wird entlassen. Sie bleibt auch im Amt, nachdem die Nationalsozialisten die Macht ergreifen und keine Frauen als Richter wünschen. 

Nach dem 2. Weltkrieg interessiert sich die Adenauer-Regierung für die Richterin, das Bürgerliche Gesetzbuch muss angepasst werden. Sie arbeitete entscheidend an der Gleichberechtigungsgesetzgebung während der Überarbeitung des seit 1896 geltenden Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches 1956 vom Bundestag verabschiedet wurde. Dort gilt noch der „Stichentscheid“ das heißt: der Ehemann hatte das letzte Wort. Maria Hagemeyer schlägt vor, dass alle ehelichen Belange von den Ehegatten gemeinsam getroffen werden. Doch die Kirchen lehnen ab. Auch im Bundestag gibt es Debatten. Erst 1957 wird der "Stichentscheid" abgeschafft. Sie verlässt die Politik und wird Landgerichtsdirektorin in Köln. 1991 stirbt sie mit 95 Jahren in Bonn.

Quelle: Wikipedia
DLF  09.10.2024  WDR 2023

https://www.deutschlandfunk.de/maria-hagemeyer-erste-richterin-deutschlands-100.html

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/zeitzeichen-maria-hagemeyer-100.html

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