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18/03/2026

Mein Bauch gehört (nicht) mir, §218 StGb

Mein Bauch gehört (nicht) mir: Wie sich der § 218 StGB bis heute auswirkt. 
Videoaufzeichnung des Zoom Lunchtalks vom 13.04.2026

Ungewollte Schwangerschaften sind für Frauen Normalität – etwa jede zweite Frau weltweit wird mindestens einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Schätzungsweise 60% davon werden dann auch abgebrochen, in Deutschland jährlich um die 100.000. Nur wenige reisen dafür heute noch in die Niederlande. Es sei denn, die 12-Wochen-Frist, die in Deutschland gesetzlich als Grenze für einen straffreien Abbruch gilt, ist überschritten – circa 1.200 jährlich. Obwohl der Schwangerschaftsabbruch einer der am häufigsten durchgeführten gynäkologischen Eingriffe ist, ist er immer noch tabuisiert. Laut Pro-Familia-Hamburg-Vorständin Kersten Artus liegt die Ursache im §218 StGB, der Abtreibungen, betroffene Frauen und die durchführenden Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert.

Bis 2022 durften Ärztinnen auf ihrer Webseite nicht sagen, welche Abreibungen sie vornehmen, dies wurde als Werbung gesehen. Bei EWMD haben wir uns sehr gefreut, dass der § 219a im Juni 2022 abgeschafft wurden ist und wir haben der Ärztin Kristina Händel auf der internationalen EWMD-Konferenz in Berlin herzlich dafür gedankt, dass sie sich so eingesetzt hat. Sie wurde mit dem Award: She made a Difference ausgezeichnet.

§218 StGB wurde 1871 ins deutsche Strafrecht aufgenommen und unter der NS-Diktatur weiter verschärft. Heute gilt, dass ein Abbruch bis zur 12. Woche nach Empfängnis straffrei ist, wenn es zuvor auch noch eine Pflichtberatung und eine dreitägige Bedenkzeit gegeben hat. Bei Pro Familia gibt es dazu vertiefende Informationen. Dieser TAZ Artikel beschreibt das Dilemma der Frauen. Das Thema ist aber keine Idee der Neuzeit, bereits von 2000 Jahren haben Frauen abgetrieben. Sowohl in Ägypten und Griechenland ist es dokumentiert. Mehr dazu National Geographic

Für diesen Lunchtalk haben wir die Journalistin und Trauerrednerin Kersten Artus eingeladen, die ehrenamtliche im Vorstandsvorsitzende von Pro Familia Hamburg. Die 61-jährige selbst hat selbst zwei erwachsene Kinder und vier Enkelkinder. Artus engagiert sich seit ihrer Jugend für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Sie kämpft für die Abschaffung des §218 StGB und war eine der prägenden Stimmen im Widerstand gegen §219a StGB. Sie unterstützte die Ärztin Kristina Hänel, die mehrfach angezeigt, zu einer Geldstrafe verurteilt und ist Morddrohungen ausgesetzt gewesen war. Sie ist mittlerweile rehabilitiert: Am 24. Juni 2022 wurde das so genannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, der § 219a, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Artus organisierte die Medienkampagne gegen den 219a und gründete mit Hänel den Verein Pro Choice Deutschland e.V., um Betroffene zu schützen und Ärzt*innen zu stärken. Kersten Artus möchte zudem mit mindestens drei hartnäckigen Mythen aufräumen:

Mythos 1: „Vor allem unvorsichtige junge Frauen suchen mit einer Abtreibung eine schnelle Lösung.“ 
Mythos 2: „Frauen handeln kopflos emotional und sollten deswegen nicht allein entscheiden.“ 
Mythos 3: „Abtreibungsverbote schützen Leben.“

Kersten Artus wird mit uns über die aktuelle Situation sprechen:

  • Die Lage in katholischen Krankenhäusern, die Abbrüche selbst bei medizinischer Empfehlung untersagen. Beispiel: Prof. Volz aus Lippstadt, der erfolgreich gegen das Verbot klagte.
  • Wie es mit der medizinischen Versorgungslage in Deutschland wirklich aussieht und warum es viel zu wenige Frauenärzt*innen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. 
  • Warum es die vorhergehende Bundesregierung nicht geschafft hat, den § 218 StGB zu reformieren.

Millionen Frauen und auch Männer kämpfen heute für Enttabuisierung, Entkriminalisierung und das Recht jeder Frau, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden. Auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung will eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Hier der Karten-Überblick, wie es in Europa aussieht – von liberalen Ländern bis zu streng ablehnenden Ländern.

Wir freuen uns auf den Input von Kersten Artus und eine sachliche Diskussion
Die Zoom-Veranstaltung wird wie immer aufgezeichnet und anschließend online gestellt. Angemeldete Personen erhalten den link im Anschluss zugeschickt.

Claudia und Brigitte

Literatur zur Einstimmung und Nachreflektion:

  1. Selbstbestimmung der Frau:
    • Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Die bpb bietet umfängliche Informationen zur Debatte um den §218 und die Argumente für und gegen eine Abschaffung.
    • Amnesty International: Amnesty International setzt sich für die Rechte von Frauen ein und argumentiert für die Abschaffung des §218.
    • Prof. Volz et all: Zwischen Recht, Ethik und Verantwortung: Warum § 218 StGB nicht ins Strafrecht gehört. Veröffentlicht Nov 2025 in der Fachzeitschrift Gynäkologie, Springer Medizin
  2. Medizinische Sicherheit:
    • World Health Organization (WHO): Die WHO bietet Informationen zur Sicherheit von Abtreibungen und den gesundheitlichen Risiken illegaler Abtreibungen.
    • Pro Familia: Pro Familia bietet Beratung und Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und setzt sich für sichere und legale Abtreibungen ein.
  3. Soziale Gerechtigkeit:
    • UN Women: UN Women setzt sich für die Rechte von Frauen ein und bietet Informationen zu sozialen Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Abtreibungen.
    • Terre des Femmes: Terre des Femmes ist eine Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen und setzt sich für die Abschaffung des §218 ein.
  4. Historische Entwicklung:
    • Statistisches Bundesamt: Das Statistische Bundesamt bietet Daten zur Entwicklung der Zahl der Abtreibungen in Deutschland.
    • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Ministerium bietet Informationen zur historischen Entwicklung der Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland.

      Diese Quellen bieten eine fundierte Grundlage für die Diskussion über die Abschaffung des §218 und die damit verbundenen Argumente.

Der Deutsche Frauenrat setzt sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein, um die Versorgung von ungewollt Schwangeren sicherzustellen und zu verbessern. Dies wurde auf der Mitgliederversammlung des Dachverbands von rund 60 gleichstellungspolitischen Organisationen beschlossen. Allerdings gibt es innerhalb des Deutschen Frauenrats unterschiedliche Positionen. Die Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen (AG Kath) und die Frauen Union der CDU Deutschlands haben abweichende Voten formuliert und sehen keinen Handlungsbedarf beim §218. Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) bekräftigt seine Haltung der „doppelten Anwaltschaft“ und unterstützt die Diskussion, hat aber eine eigene Erklärung abgegeben. frauenbund.de. Insgesamt zeigt sich, dass der Deutsche Frauenrat eine Neuregelung des §218 unterstützt, es aber auch abweichende Meinungen innerhalb des Verbands gibt.

Warum es wichtig ist?
Der Paragraph wird bereits seit Jahrzehnten diskutiert und man kommt nicht zusammen. Deshalb gibt es ihn auch noch. Es ist ein Gentlemen Agreement: Ich tue dir nichts, du tust mir nichts – jeder kann seine Position vertreten. Die Strafverfolgung nach §218 findet nicht aktiv statt, allerdings wird die Suche nach einem Arzt:in, der/die den Eingriff vornehmen soll – nach der 12 Schwangerschaftswoche fast unmöglich. Es bleibt in der Schwebe – wie all die Jahre. Das Problem dabei ist, solange alles so bleibt wie es ist, kann das gutgehen – aber was ist, wenn sich konservative Kräfte verstärkt durchsetzen und plötzlich der Paragraph § 218 ganz anders gelesen wird? Darin steht, es ist strafbar.

https:/ https://www.frauenrat.de/positionierung-zum-thema-§-218-strafgesetzbuch//www.vernetzungsstelle.de/themen/recht/schwangerschaftsabbruch-/-218

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